PARKMÖGLICHKEITEN zum FASCHINGSTREIBEN in der ALTSTADT

Anlässlich des am Faschingsdienstag, 13. Februar, in der Altstadt stattfindenden Faschingstreibens stehen neben den sonstigen Parkmöglichkeiten mit dem Parkplatz bei den Justizbehörden, der über die Gestütstraße zu erreichen ist, sowie dem Parkplatz der Finanzbehörden, der über die Bauhofstraße sowie die Niedermayerstraße angefahren werden kann, zusätzliche Parkflächen zu Verfügung.

Ebenso können die im näheren Innenstadtbereich gelegenen Parkhäuser „City Center“, „an der Freyung“ und „Altstadt-Zentrum“ von den Besuchern der Veranstaltung genutzt werden.

 

Foto: Archiv DIESUNDDAS/hjl

 

 

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